KOMMENTAR

Das IFG steht im Koalitionsvertrag


TEXT
: HELMUT LORSCHEID
BILD: PHOTOCASE.DE


"Das IFG steht im Koalitionsvertrag. Die Bundesregierung will es in dieser Legislaturperiode umsetzen“ schrieb Dirk Inger im April 2003 und  beantwortet so  für seinen Dienstherren Otto Schily die Frage, wann endlich auch in Deutschland ein Informationsfreiheitsgesetz dem Bundestag vorgelegt wird.

Wann nun endlich dieses Gesetz kommt, bleibt somit offen. Denn im Koalitionsvertrag stand dieses Versprechen auch schon 1998. Es gab Entwürfe, sogar  verbunden mit einer öffentlichen Diskussionsplattform auf der Homepage des Bundesinnenministeriums. Es gab auch Entwürfe der SPD und Grünen im Bundestag – doch für ein Gesetz reichte es nicht.  Andere Gesetze – polizeistaatliche Überregionen auf  den 11. September 2001 gingen flinker von der Hand. Am 1. März 2002 erklärte  Gudrun Dirks, Bundesministerium des Innern, zum Stand des Informationsfreiheitsgesetzes: „Das Bundesministerium des Innern hat einen Entwurf für ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Dieser Entwurf befindet sich gegenwärtig in der Abstimmung unter den Ressorts der Bundesregierung. Einige wenige Punkte bedürfen noch einer abschließenden Erörterung. Sobald diese beendet ist, wird die Vorlage an das Kabinett und sodann die Einbringung in den Deutschen Bundestag folgen. Der genaue Zeitpunkt hierfür lässt sich gegenwärtig noch nicht zuverlässig abschätzen. Ich erwarte jedoch die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes in der laufenden Legislaturperiode.“

Im Hinblick auf diesen Artikel nach dem aktuellen Stand gefragt, kann Gudrun Dirks auch am 23. Juli 2003  “leider  in dieser Sache nichts Neues mitteilen. Die Ressortabstimmung ist noch nicht abgeschlossen; in einigen Punkten bestehen nach wie vor Meinungsunterschiede. Diese betreffen vor allem Inhalt und Reichweite der Ausnahmen vom freien Informationszugang. Der weitere Zeitplan für das Vorhaben ist daher nach wie vor nicht vorhersehbar.“ Ähnlich formuliert, aber inhaltlich gleich werden die Antworten auch im März 2004 oder im Juli 2004 ausfallen, wenn die Bundesbürgerinnen und die sie informierenden Journalisten sich weiter wie bisher für ihr Recht auf Akteneinsicht interessieren und engagieren.

Lediglich spezialisierte Organisationen, wie etwa das „Netzwerk Recherche“  und TIO melden sich zu Wort. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit droht eines der Reformprojekte der Bundesregierung im Streit zwischen den Ressorts zu versanden: Die Einführung eines allgemeinen Akteneinsichtsrechts, das jedem Bürger den Zugang zu Unterlagen der Verwaltung ermöglichen würde, war schon in der ersten Legislaturperiode von Rot-Grün geplant. Auch im neuen Koalitionsvertrag ist ein „Informationsfreiheitsgesetz“ (IFG) verankert, aber das Vorhaben kommt nur stockend voran. Offenbar scheuen Teile der Behörden den kritischen Blick der Öffentlichkeit und halten lieber an Geheimniskrämerei fest. Das Netzwerk Recherche fordert daher vom federführenden Innenministerium, noch vor der Sommerpause einen neuen Entwurf vorzulegen, mit dem die außerhalb Deutschlands längst selbstverständliche Behördentransparenz rechtlich verankert werden kann.

Ein Informationsfreiheitsgesetz würde die obrigkeitsstaatliche Tradition des deutschen „Amtsgeheimnisses“ endlich abschaffen: Statt grundsätzlich alle Behördenvorgänge als intern zu behandeln und Bürgern wie Journalisten nur in begründeten Ausnahmenfällen Informationen zugänglich zu machen, geht das Prinzip der Informationsfreiheit davon aus, dass jeder Antragsteller grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht hat, außer wenn besonders definierte Geheimhaltungsgründe dem entgegen stehen (z.B. Datenschutz oder Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen privater Firmen). Diese Umkehrung der jetzigen Verhältnisse ist in anderen Ländern längst selbstverständlich: Schweden macht seit 1766 gute Erfahrungen mit der Behördentransparenz, die USA haben seit 1966 einen Freedom of Information Act und innerhalb der EU sind Deutschland und Luxemburg die einzigen Länder, die noch an der alten Geheimhaltungspraxis festhalten. Eine Angleichung an den internationalen Standard ist daher überfällig.

Im Dezember 2000 hat das Innenministerium einen ersten Entwurf präsentiert, der in wesentlichen Punkten bereits weit hinter die Erwartungen an eine echte Reform zurückfiel: Es fehlte eine Frist für die Beantwortung von Bürgeranfragen, die Kosten waren mit bis zu 500 Euro sehr hoch angesetzt, und vor allem wurde der ursprüngliche Zweck, mehr Transparenz zu schaffen, durch etliche Ausnahmeregelungen ausgehöhlt. Diese schlechte Vorlage ist dann in der Ressortabstimmung weiter verwässert worden, weil vor allem das Wirtschafts-, das Verteidigungs- und das Finanzministerium Bedenken angemeldet haben. Auch im Kanzleramt mit dem ihm unterstellten Bundesnachrichtendienst regte sich Widerstand gegen mehr Offenheit. Letztlich scheiterte die Umsetzung in der alten Legislaturperiode am Widerstand der Ministerialbürokratie.

Das Netzwerk Recherche fordert Innenminister Schily auf, gegenüber Bedenkenträgern, die am „Amtsgeheimnis“ festhalten wollen, diesmal hart zu bleiben und in der Ressortabstimmung einen mutigen neuen Entwurf durchzusetzen. Konkret sollte der Gesetzentwurf folgende Mindestanforderungen erfüllen:

Gültigkeit: Das Grundprinzip der Aktenöffentlichkeit ist durchzuhalten, d.h. die Ausnahmeregelungen von der Transparenzverpflichtung sollten sehr eng gefasst und klar sein. Eine Ausklammerung ganzer Ressorts würde den Sinn des Gesetzes ad absurdum führen.

Antwortfristen: Anträge auf Akteneinsicht oder Auskunft sollten umgehend beantwortet werden. Nur bei einer zeitnahen Bearbeitung kann die Öffentlichkeit auf aktuelle Planungsentscheidungen überhaupt noch reagieren.

Kosten: Auch in Zeiten knapper öffentlicher Kassen darf ein Bürgerrecht wie die Akteneinsicht kein Instrument der Haushaltssanierung sein. Die bisher diskutierte Höchstgebühr von 500 Euro darf daher nur in absoluten Ausnahmefällen zum Tragen kommen, und es ist sicherzustellen, das kooperationsunwillige Behörden sich nicht hinter hohen Gebührenforderungen verschanzen können. Sofern die Antragsteller keine kommerziellen Interessen verfolgen, sollte eine Gebührenbefreiung möglich sein.

Nutzung des Internet: Nach dem Vorbild des Electronic Freedom of Information Act in den USA sollte die Verwaltung verpflichtet werden, nicht nur auf Antrag Akteneinsicht zu gewähren, sondern in viel stärkerem Maße als bisher von sich aus Informationen, die für die Öffentlichkeit interessant sein können, über das Internet zugänglich zu machen (Vorbild: Electronic Reading Rooms in den USA). Dies wäre gleichzeitig ein Schritt zu einer moderneren und bürgerfreundlicheren Verwaltung.

Verständlichkeit: Ein Gesetz für mehr Transparenz darf selbst nicht intransparent und juristisch verklausuliert daher kommen. Der Gesetzestext muss klar und auch für Laien verständlich sein. 

Werbung: Eine Stärkung der Bürgerrechte ohne Information der Öffentlichkeit über die neuen Möglichkeiten würde ins Leere laufen. Die Einführung des IFG muss daher von einer professionellen Werbekampagne begleitet werden, die anhand einfacher Beispiele den Zweck des IFG, das Antragsverfahren und den Nutzen für die Bürger erklärt.

Evaluierung: Die Nutzung des Informationszugangs und die Zufriedenheit auf Seiten der Antragsteller wie der Verwaltung sollten in regelmäßigen Abständen von dem noch zu ernennenden Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erhoben werden, um auf der Basis dieser Erfahrungen evtl. Verbesserungen am Gesetz vornehmen zu können.

Die Erfahrungen in den Bundesländern Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, die bereits eigene Informationsfreiheitsgesetze eingeführt haben, sind rundweg positiv und sollten bei der Ausarbeitung eines Bundesgesetzes berücksichtigt werden: Nirgendwo ist es zu der mitunter befürchteten „Überlastung der Ämter“ gekommen. Es hat sich gezeigt, dass überwiegend sehr naheliegende Bürgeranfragen zu öffentlichen Planungen, vor allem im Baubereich, gestellt wurden. Der Innenminister von NRW, Fritz Behrens, zog daher nach einem Jahr das Fazit, „dass das Mehr an Demokratie und Transparenz mit dem IFG günstig eingekauft ist“.

Innerhalb der SPD scheinen sich die positiven Erfahrungen in NRW leider noch nicht herumgesprochen zu haben. So hat sich der neue Staatssekretär im Innenministerium, Göttrik Wewer, sehr ablehnend zum IFG geäußert. Mit Sorge beobachtet das Netzwerk Recherche, dass ausgerechnet Personen, die die Reform eigentlich vorantreiben sollten, weiter an obrigkeitsstaatlichen Traditionen festhalten wollen.

Wer erreichen will, dass die Bürger sich verantwortlicher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen, darf ihnen die Möglichkeit der Information als Grundvoraussetzung für Partizipation nicht vorenthalten. Auch die Korruption kann durch mehr Transparenz wirkungsvoller bekämpft werden. Für Journalisten verbindet sich mit der Einführung der Informationsfreiheit außerdem die Hoffnung, dass in deutschen Amtsstuben eine Kulturveränderung hin zu einem generellen Klima der Offenheit einsetzt. Die Verabschiedung eines weitreichenden und bürgerfreundlichen Informationsfreiheitsgesetzes ist deshalb überfällig.

Deutschland ist Schlusslicht in Sachen Akteneinsichtsrecht, längst haben die zuständigen EU-Gremien  ein Bundes-informationsfreiheitsgesetz eingefordert. Ohne Reaktion  der Bundesregierung. Dabei beweisen die Erfahrungen in  NRW, Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg dass so ein Informationsfreiheitsgesetz gar nicht weh tut. In jedem dieser Länder bewiesen die Bürger Zurückhaltung und Augenmaß bei ihren Anträgen. Es gab keinen Sturm auf die behördlichen Aktenschränke, die Mehrarbeit für die zunächst verängstigte Beamtenschaft hielt sich  in Grenzen.

In den Behörden hat die bloße Möglichkeit, dass Frau Jedermann Einblick in alle Verwaltungsvorgänge nehmen kann, zu einem Umdenken gesorgt, hin zu mehr Bürgernähe.




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